Ausländergesetz, Fassung Amtsblatt Nr. 003/26
Dieselbe Wohnung führt bei verschiedenen Käufern zu verschiedenen Ergebnissen. Unten stehen drei Bedingungen, die nicht für alle gelten — und wie sie sich auf die Zielgruppen verteilen, für die wir schreiben.
| Staatsangehörigkeit | Schwelle 150.000 € bei Immobilien | 5.000 € Steuern jährlich für Firmeninhaber | Visum ab 1. November 2026 |
|---|---|---|---|
| EU-Staatendarunter Polen und Deutschland, dazu Familienangehörige von EU-Bürgern | gilt nicht | gilt nicht | wird nicht eingeführt |
| Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz | gilt nicht | gilt nicht | wird nicht eingeführt |
| Serbien | gilt | gilt | wird nicht eingeführt |
| Vereinigtes Königreich | gilt | gilt | wird nicht eingeführt |
| Russland, Belaruserwähnt wird zusätzlich eine Begrenzung auf 90 Tage pro Jahr; die Mechanik wird in den Veröffentlichungen nicht erläutert | gilt | gilt | wird eingeführt |
| Türkei, China, Saudi-Arabien | gilt | gilt | wird eingeführt |
Quellen: „Zakon o izmjenama i dopunama Zakona o strancima“, Amtsblatt Montenegros Nr. 003/26 vom 09.01.2026, in Kraft seit 17.01.2026 — Schwelle und Liste der Befreiten. „Uredba o izmjeni Uredbe o viznom režimu“ der Regierung Montenegros vom 23.07.2026, amtliche Mitteilung auf gov.me vom 27.07.2026 — Visumpflicht ab 01.11.2026 für Belarus, China, Russland, Saudi-Arabien und die Türkei.
Schwelle 150.000 Euro
Das Gesetz verlangt keine „Immobilie im Wert von 150.000“, sondern ein bestimmtes Verwaltungsdokument mit einer bestimmten Zahl darin. Von den vier Beträgen, die um einen Kauf kreisen, zählt nur einer.
wird nicht geprüft
Maklerbewertung
Marktwert im Inserat oder im Gutachten eines Sachverständigen
wird nicht geprüft
Preis im Vertrag
Der Betrag, den Sie mit dem Verkäufer vereinbart und gezahlt haben
wird nicht geprüft
Katasterfläche
Die Quadratmeter aus dem Grundbuchauszug entscheiden für sich genommen nichts
entscheidet
Steuerliche Bemessungsgrundlage
Der Betrag aus dem Bescheid über die Grunderwerbsteuer, den die Gemeindebehörde erlässt
Zwei Szenarien, die daraus folgen
Quelle: „Zakon o izmjenama i dopunama Zakona o strancima“, Amtsblatt Montenegros Nr. 003/26 vom 09.01.2026 — als Wertnachweis dient das rješenje o utvrđivanju poreza na promet nepokretnosti der örtlichen Verwaltung, in dem die Bemessungsgrundlage nicht unter 150.000 Euro liegt. Die Formulierung geben Amfora Property (29.01.2026) und das Portal Dan wieder.
Chronologie der Änderungen
Das Thema ändert sich schneller, als Artikel in der Suche aktualisiert werden. Hier stehen nur datierte Ereignisse: was ein Vorschlag war, was Gesetz wurde und was erst noch in Kraft tritt.
13. November 2025
Regierung billigt eine Schwelle von 200.000 Euro
Die erste Fassung der Vermögensschwelle für den Aufenthalt über Immobilien. Ins verabschiedete Gesetz ist diese Zahl nicht eingegangen — die Veröffentlichungen dazu stehen aber bis heute in den Suchergebnissen.
9. Januar 2026
Gesetz veröffentlicht: Schwelle auf 150.000 Euro gesenkt
Amtsblatt Montenegros Nr. 003/26. Maßgeblich ist die steuerliche Bemessungsgrundlage aus dem Grunderwerbsteuerbescheid. Bürger der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz sind befreit.
17. Januar 2026
Das Gesetz tritt in Kraft
Der achte Tag nach der Veröffentlichung. Titel, die vor diesem Datum über Immobilien erteilt wurden, werden ohne Wertnachweis verlängert.
23. Juli 2026
Verordnung zum Visumregime
Die Regierung bringt die Visumpolitik mit der EU-Politik in Einklang — die abschließenden Benchmarks von Kapitel 24 der Beitrittsverhandlungen.
5. September 2026
Neuer Entwurf: Aufenthalt für eine Investition von 250.000 Euro
Bis zu drei Jahre, verlängerbar um weitere drei. Von der Regierung gebilligt und an die Skupština übermittelt. Es ist ein Entwurf: keine einzige Zahl gilt heute.
31. Oktober 2026
Letzter Tag der visumfreien Einreise
Für Bürger Russlands, von Belarus, der Türkei, Chinas und Saudi-Arabiens.
1. November 2026
Visumpflicht für fünf Staaten tritt in Kraft
Russland, Belarus, die Türkei, China, Saudi-Arabien. Angekündigt sind VFS-Global-Visumzentren und ein elektronisches Visumsystem. Für EU-Bürger ändert sich nichts.
Quellen: RTS (13.11.2025) — Fassung mit der Schwelle von 200.000. Amtsblatt Montenegros Nr. 003/26 vom 09.01.2026 — das verabschiedete Gesetz. Adžić & Partners — Übergangsregel für vor dem 17.01.2026 erteilte Titel. Radio Slobodna Evropa und Veröffentlichungen vom 26.07.2026 — Regierungsverordnung vom 23.07.2026 zu Visa ab 01.11.2026. Adria TV und Biznis CG (05.09.2026) — Entwurf zum Investitionsaufenthalt.