Zakon o održavanju stambenih zgrada
Drei Rollen, die ständig miteinander verwechselt werden. Eine Hausverwaltung „von selbst“ gibt es in diesem Modell nicht: Organisieren sich die Eigentümer nicht, bleibt das Haus ohne Verwaltungsorgane — die Zahlungspflicht gilt trotzdem.
Entscheidet
Versammlung der EtageneigentümerAlle Eigentümer von Wohnungen und Gewerbeeinheiten
Führt aus
Verwalter (upravnik)Nachbar, Privatperson, Firma, Einzelunternehmer oder Genossenschaft
Vertritt
Vorsitzender der VersammlungGewählte Person aus dem Kreis der Eigentümer
Quelle: „Zakon o održavanju stambenih zgrada“, Amtsblatt Montenegros Nr. 041/16 und 084/18; Erläuterung des Ministeriums für Raumplanung, Urbanismus und Staatseigentum vom 17.07.2026.
Instandhaltungsbeitrag, Euro pro Monat
Das Gesetz legt keinen Betrag fest, sondern eine Recheneinheit: einen Punkt je Quadratmeter Nettowohnfläche. Den Punktwert bestimmt die Eigentümerversammlung, er darf aber nicht unter 0,20 Euro liegen. Unten: das gesetzliche Minimum heute und das Minimum, das der neue Gesetzentwurf vorsieht.
Quellen: „Zakon o održavanju stambenih zgrada“, Amtsblatt Montenegros Nr. 041/16 und 084/18 — Recheneinheit und Mindestpunktwert. „Nacrt zakona o upravljanju i održavanju stambenih zgrada“ des Ministeriums für Raumplanung, Urbanismus und Staatseigentum — öffentliche Konsultation 12.08.–08.09.2026; Entwurfsparameter nach Veröffentlichungen von Investitor vom 10.08.2026 und CdM.
Sanktionsteil des Gesetzes
Die Schlagzeile vom Zehntausend-Euro-Bußgeld für Bewohner geht seit 2019 durch die montenegrinische Presse und vereinfacht die Norm bis zur Unrichtigkeit. Das Gesetz setzt unterschiedliche Spannen für unterschiedliche Adressaten. Die Skala ist logarithmisch, sonst wären die unteren Zeilen nicht unterscheidbar.
Für fehlende Verwaltungsorganisation
Eigene Artikel des Gesetzes
Quelle: „Zakon o održavanju stambenih zgrada“, Amtsblatt Montenegros Nr. 041/16 und 084/18, Sanktionsteil. Der amtliche Gesetzestext ist auf dem Portal gov.me veröffentlicht.