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Der Käufer trägt die Notargebühr (zzgl. MwSt.): bis 19.999,99 € sind es 180 €, bei 20.000–40.000 € 250 €, bei 40.000–60.000 € 350 €, bei 60.000–80.000 € 420 €, bei 80.000–120.000 € 480 € und darüber +13 € je weitere 15.000 €, gedeckelt bei 8.000 €.
Seit dem 12.05.2026 akzeptieren montenegrinische Banken bei Immobiliengeschäften keine Barzahlungen ab 10.000 € mehr (Gesetz zur Geldwäscheprävention) — das gilt auch für zusammenhängende Teilzahlungen.
Als ausländischer Käufer benötigen Sie eine PIB (Steuernummer); der Kauf ist auch per Vollmacht möglich. Die Eintragung des Kaufvertrags dauert rund 15 Tage, die Eintragung ins Grundbuch/Kataster weitere 2–4 Wochen. Details zur rechtlichen Prüfung und zum Ablauf einer Immobilientransaktion in Montenegro finden Sie im Artikel Immobilie in Montenegro prüfen.
Beim Weiterverkauf einer bestehenden Immobilie fällt in Montenegro eine Grunderwerbsteuer an: 3 % bis 150.000 €; von 150.000 bis 500.000 € 4.500 € plus 5 % auf den Betrag über 150.000 €; über 500.000 € 22.000 € plus 6 % auf den Betrag über 500.000 € (die Steuererklärung ist innerhalb von 15 Tagen einzureichen, die Steuer innerhalb von 15 Tagen nach dem Bescheid zu zahlen). Beim Erstverkauf direkt vom Bauträger — wie bei Zen Gardens als Neubau — ist im Kaufpreis bereits die Mehrwertsteuer von 21 % enthalten, eine zusätzliche Grunderwerbsteuer entfällt.
Für Aufenthalte in Ihrer Wohnung brauchen Sie als EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis: Sie dürfen visumfrei 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Montenegro bleiben, und als Eigentümer zahlen Sie beim Wohnen in der eigenen Wohnung keine Kurtaxe. Wer länger bleiben möchte, kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage des Wohnungseigentums beantragen. Die seit dem 17.01.2026 geltende Wertgrenze von 150.000 € gilt dabei nicht für Bürger der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz sowie ihre Familienangehörigen. Mehr zu Voraussetzungen und Ablauf im Artikel Aufenthaltstitel durch Immobilienkauf in Montenegro.